- Sämtliche Angaben in dieser Broschüre entsprechen dem Stand der Drucklegung. Welche Leistungen und Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dieser Broschüre und gegebenenfalls den hierzu Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
- Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluß bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern. Der KSV SKI & BOARD behält sich vor, nach Vertragsabschluß die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, z.B. Flughafengebühren, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 651a BGB) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
- Der KSV SKI & BOARD ist berechtigt, die Auftragsbestätigung zu widerrufen und die Reise abzusagen, wenn der Reservierungsauftrag vom Leistungsträger nicht erfüllt wird oder die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Kommt es hierdurch zum Ausfall der Reise, so erhalten Sie ihre bereits bezahlten Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgechlossen.
- Können infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage die Tagesausfahrten nicht abgehalten werden oder ist dadurch die Beendigung der Kurse nicht möglich, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis ganz oder teilweise zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Können die Skikurswochen- bzw. Skikurswochenenden infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage nicht am ausgeschriebenen Veranstaltungsort durchgeführt werden, bemühen wir uns um einen Ersatz-Veranstaltungsort. Sofern dieses Ersatzangebot vom Reiseteilnehmer angenommen wird, sind hierfür anfallende Mehrkosten vom Reiseteilnehmer zu tragen.
- Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je hälftig zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last (§ 651j BGB). Im übrigen gelten die unter Ziffer 5 ausgeführten Rücktrittsentschädigungen.
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