Allgemein
  1. Busfahrten können bei den Anmeldestellen gebucht werden.
  2. Teilnahme von Jugendlichen an Reisen und Ausfahrten ab 16 Jahre ansonsten nur mit Begleitpersonen.
  3. Versicherungsschutz für Mitglieder im KSV SKI & BOARD: Vereinsmitglieder sind während der Wochenend- und Wochenausfahrten mit Skikurs ohne weitere Nebenkosten über den Württembergischen Landessportbund gegen Haftpflicht und Unfall versichert (nach Inanspruchnahme eigener Versicherungen). Haftpflichtansprüche zwischen Mitgliedern des KSV SKI & BOARD sind jedoch von der Versicherung ausgeschlossen.
    Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: Nichtmitglieder sind nur bei der Teilnahme an eintägigen Skikursen versichert. Bei Ausfahrten mit Skikurs findet während der Veranstaltung täglich Skikurs oder Trainingsbetrieb von mindestens 4 Stunden statt. Wir empfehlen für alle die DSV-Jahres-Versicherung sowie für Auslandsreisen Reisegepäck-, Reiseunfall- und Auslandskrankenversicherung.
  4. Bitte lassen Sie die Skiausrüstung vor Kursbeginn in einem Sportgeschäft überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfreie funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung mit Skistoppern.

 

Anmeldung und Buchung der Reise
  1. Die Buchung der Reise wird erst verbindlich, wenn die Buchung und der Preis durch den KSV SKI & BOARD schriftlich bestätigt worden sind (Reisebestätigung).
  2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Diese sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Sonderwünsche leiten wir gerne an den Leistungsträger weiter, der KSV SKI & BOARD haftet jedoch nicht für deren Erfüllung.

 

Leistungen und Preise
  1. Sämtliche Angaben in dieser Broschüre entsprechen dem Stand der Drucklegung. Welche Leistungen und Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dieser Broschüre und gegebenenfalls den hierzu Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
  2. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluß bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern. Der KSV SKI & BOARD behält sich vor, nach Vertragsabschluß die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, z.B. Flughafengebühren, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 651a BGB) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
  3. Der KSV SKI & BOARD ist berechtigt, die Auftragsbestätigung zu widerrufen und die Reise abzusagen, wenn der Reservierungsauftrag vom Leistungsträger nicht erfüllt wird oder die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Kommt es hierdurch zum Ausfall der Reise, so erhalten Sie ihre bereits bezahlten Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgechlossen.
  4. Können infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage die Tagesausfahrten nicht abgehalten werden oder ist dadurch die Beendigung der Kurse nicht möglich, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis ganz oder teilweise zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Können die Skikurswochen- bzw. Skikurswochenenden infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage nicht am ausgeschriebenen Veranstaltungsort durchgeführt werden, bemühen wir uns um einen Ersatz-Veranstaltungsort. Sofern dieses Ersatzangebot vom Reiseteilnehmer angenommen wird, sind hierfür anfallende Mehrkosten vom Reiseteilnehmer zu tragen.
  6. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je hälftig zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last (§ 651j BGB). Im übrigen gelten die unter Ziffer 5 ausgeführten Rücktrittsentschädigungen.

 

Bezahlung
  1. Tagesausfahrten sind bei Anmeldung in voller Höhe zu bezahlen.
  2. Für Wochenendausfahrten, Ski- und Urlaubswochen ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten, mindestens jedoch € 50,-. Wir bitten Sie, wenn möglich, für alle Reisen den gesamten Reisepreis auf einmal einzuzahlen. Der restliche Reisepreis ist 2 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 2 Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises kann der KSV SKI & BOARD die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern. Der KSV SKI & BOARD ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Ersetzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher dem Reiseveranstalter schriftlich angedroht worden ist.
  3. Entschädigungen für Reiserücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten Können infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage die Tagesausfahrten sind vom Reisenden zu zahlen und bei Rechnungsstellung sofort fällig.
  4. Zur Absicherung der Kundengelder hat der KSV SKI & BOARD eine Insolvenzversicherung abgeschlossen bei der ARAG Sportversicherung, Jägerstr. 53, 71074 Stuttgart. Eine Abschrift des Sicherungsscheines ist in dieser Broschüre abgedruckt oder wird dem Reiseteilnehmer bei Anzahlung überreicht.

 

Reiserücktritt
  1. Bei Rücktritt von gebuchten Tagesausfahrten bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Kurses muß eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,- einbehalten werden. Danach gelten die folgenden pauschalierten Rücktrittsgebühren:

    Bis einschließlich 13. Tag vor Kursbeginn: 30% des Reisepreises.
    Bis zum 7. Tag vor Kursbeginn: 50% des Reisepreises.
    Bis zum 1. Tag vor Kursbeginn: 80% des Reisepreises.
    Am Abreisetag und bei Nichterscheinen:100% des Reisepreises.
  2. Bei Rücktritt von einer gebuchten (Flug-) Pauschalreise sind folgende pauschalierten Rücktrittsgebühren fällig:

    Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises. Vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises. Vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises. Vom 14.-07. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises. Ab 06. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises. Ab Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt: 100% des Reisepreises.
  3. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im eigenen Interesse sollte zu Beweiszwecken die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen.
  4. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651b BGB (Vertragsübertragung) kann der Reiseteilnehmer bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, insbesondere dann, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegensteht. Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Reiseteilnehmer und der ursprüngliche Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis (incl. durch Leistungsträger verlangte Mehr- und Umbuchungskosten) sowie für die durch die Vertragsübertragung bei der KSV SKI & BOARD verursachten Mehrkosten wie Verwaltungsaufwand, Telefon-, Telefax- und Portokosten etc.. Der KSV SKI & BOARD ist berechtigt, diese bei ihr entstandenen Mehrkosten pauschal mit EURO 25,-- in Rechnung zu stellen. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

 

Gewährleistung und Haftung
  1. Bei Vermittlung von fremden Leistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Beförderung mit Linienfluggesellschaften etc.) beschränkt sich die Haftung der KSV SKI & BOARD nur auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
  2. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Eine solche Abhilfe kann verweigert werden, wenn dieser einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird durch uns nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe geleistet, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
    Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer nach Rückkehr einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterläßt, den Mangel gegenüber dem KSV SKI & BOARD anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen. Die Bestimmungen einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
  3. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
  4. Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist die Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem KSV SKI & BOARD oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem KSV SKI & BOARD geltend zu machen (§ 651g BGB). Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
  1. Bei allen Fahrten ins Ausland ist unbedingt ein gültiger Reisepass mitzuführen. Für manche Länder genügt ein gültiger Personalausweis. Soweit möglich werden Sie über die geltenden Bestimmungen informiert. Soweit der Reiseteilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist, hat er sich selbst über die geltenden Bestimmungen zu informieren. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt oder offenkundig sind.
  2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller sonstigen für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

 

Unwirksamkeitsklausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschl. dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 651a-l BGB.

 

Verantwortlich
KSV SKI & BOARD e.V.